Befristet Beschäftigte im Landesdienst

25,89 Prozent der am 31. Dezember 2017 im Landesdienst (ohne Hochschulen) befristet Beschäftigten standen bereits schon vorher in einem oder mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen zum Arbeitgeber. An den Hochschulen betrug der Anteil 37,71 Prozent. An den landeseigenen Gesellschaften standen 17,30 Prozent der befristet Beschäftigten bereits zuvor in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber.

Im Jahr 2017 wurden im Landesdienst (ohne  Hochschulen) mit insgesamt 535 Personen erstmals befristete Arbeitsverträge geschlossen. Dies entspricht einem Anteil am gesamten Tarifpersonal per 31. Dezember 2017 von 2,31 Prozent. An den Hochschulen wurden 1.088 neue befristete Arbeitsverträge geschlossen. Der Anteil beträgt hier 12,64 Prozent. Bei den landeseigenen Gesellschaften wurden insgesamt 122 neue befristete Arbeitsverträge geschlossen, was einem Anteil von 4,59 Prozent entspricht.

Befristet beschäftigte Menschen sind mit Job-Unsicherheit konfrontiert und haben nachweislich höhere gesundheitliche Risiken aufgrund unsicherer Zukunftsperspektiven zu tragen. Studien zufolge sind befristet Beschäftigte weniger produktiv, weil kein Anreiz besteht, sich in komplexe Sachverhalte und Arbeitsabläufe so intensiv einzuarbeiten, wie es Kolleginnen und Kollegen ohne Befristung machen würden. Sowohl aus Vorbildwirkung eines öffentlichen Arbeitgebers, sowie aus Eigeninteresse, sollte es daher Anliegen der Landesregierung sein, für gute Arbeitsbedingungen und möglichst wenig befristete Beschäftigung zu sorgen. 

Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung, Drs. 7/2783 vom 24.04.2018