Personalvertretungsgesetz ist kein großer Wurf

Ein Jahr nach dem meine Fraktion ihren Entwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vorgelegt hat, legte nun auch die Landesregierung ihren Entwurf vor. Er ist nach unserer Auffassung viel zu kurz gegriffen und nicht geeignet, die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu verbessern. Im Gegenteil, im Bereich der Lehrer Stufenvertretungen soll auf Wunsch der CDU die Rechte der Personalräte bei den Vorstandswahlen beschnitten werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt, Drs. 7/1535 vom 14.06.2016

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt, Drs. 7/2990 vom 08.06.2018

Es war eine dreiminütige Debatte vereinbart, was eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzentwurf unmöglich machte. In meiner Rede habe ich mich deshalb darauf beschränkt, eine erste Einordnung vorzunehmen.

Rede zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes

Vielen Dank, Herr Präsident. - 358 Tage, nachdem meine Fraktion ein Personalvertretungsgesetz hier im Hohen Haus vorgelegt hat, hat die Regierung ganz flink reagiert und hat eines vorgelegt. Herzlichen Glückwunsch. (Zustimmung bei der LINKEN)

Das war nicht besonders schnell. Aber war es denn die Zeit des Überlegens wert? - Die Antwort lautet: nein. Das, was Sie vorgelegt haben, ist nicht einmal der Hauch einer wirklichen Reform.

Wenn Sie Herr Erben hier gerade ein wenig geschulmeistert hat, bin ich eher bei Ihnen. Herr Erben, die Änderungen waren hauptsächlich Gesetze, durch die Personal abgebaut, durch die umstrukturiert oder Ähnliches gemacht wurde. Der Finanzminister hat Recht. Die 2004 von der damaligen CDU- und FDP-Koalition aufgrund eines missverstandenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführten Regelungen, die die strengsten in Deutsch waren, sind seitdem nicht angefasst worden, und verantwortlich dafür ist die große Fraktion hier in der Mitte. (Siegfried Borgwardt, CDU: Wenigstens erkennen Sie noch an, dass wir die Mitte sind!) - Sie sitzen in der Mitte. Allerdings ist schon eher das Prinzip: Mit Gänsen redet man nicht über Weihnachten. Das ist Ihr Prinzip beim Personalvertretungsgesetz.

So ist die Regelung zu den Beschäftigten. Da haben Sie einen langen Ausschlusskatalog, wer alles nicht mitwählen darf. Wir wollen aber, dass alle Beschäftigten, die in der Dienststelle sind, auch vertreten sind. Das realisiert Ihr Gesetzentwurf nicht. (Beifall bei der LINKEN)
Bei der Größe des Personalrates hören Sie bei 1 500 auf. Das ist schlecht. Bei den Stufenvertretungen nehmen Sie gar keine Anpassungen vor. Bei den Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gibt es keine Klarheit. Bei der Mitbestimmung haben Sie einige kleine Aufweichungen. In sozialen Angelegenheiten ist nach wie vor alles offen, und der Höhepunkt der Klientelpolitik - schämen Sie sich, Herr Erben, dass Sie so etwas mittragen - ist der Punkt: Was können wir für den Philologenverband tun? (Beifall bei der LINKEN)

Auch bei Personalräten gilt eine Wahl und irgendjemand bekommt eine Mehrheit oder nicht. Der Philologenverband bekommt aus einem bestimmten Grund nie eine Mehrheit. Da hat er ein wenig bei der Regierung herumgejammert, und jetzt kriegt er, obwohl er nie eine Mehrheit bekommt, plötzlich die Stellvertretung - einfach mal so per Gesetz. Begründung: Sonst könnte ja eine Mehrheit dominieren. Mein Gott, Sie dominieren dieses Personalvertretungsgesetz seit vielen Jahren zu dessen Schaden, meine Damen und Herren! Dass Sie sich nicht genieren, in einer so unverfrorenen Weise Klientelpolitik zu treiben - pfui, CDU! Pfui! (Beifall bei der LINKEN - Lachen bei der AfD - Markus Kurze, CDU: Menschenskinder! Das wäre doch mal einen Ordnungsruf wert!)