Weiterleitung von Bundesentlastungen an die Kommunen

Der Bund beschloss 2016, die Kommunen ab 2018 mit 5 Milliarden Euro zu entlasten. Davon entfallen 4 Milliarden Euro auf die Erhöhung des Umsatzsteueranteils für die Städte und Gemeinden sowie auf eine erhöhte Übernahme des Anteils der Kosten der Unterkunft durch den Bund. Dieser Betrag fließt den Gemeinden direkt zu. Die verbleibende Milliarde Euro, fließt über einen erhöhten Umsatzsteueranteil an die Länder.

In seinem Beschluss hatte der Bundestag die Länder aufgefordert sichzustellen, dass auch dieser Betrag in vollem Umfang bei den Kommunen ankommt (vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/10397).

Erfragt bei der Landesregierung wurde, welche Summe dem Land daraus zufließt und in welcher Höhe dieser Betrag an die Kommunen weitergeleitet wurde.

Dem Land Sachsen-Anhalt fließen 27,5 Millionen Euro zu, eine Weiterleitung an die Kommunen erfolgt nicht. Zur Begründung führt die Landesregierung an, dass in der ursprünglichen Planung des Bundes vorgesehen war, die Kommunen durch Übernahme der Kosten für die Eingliederungshilfe zu entlasten. Die Eingliederungshilfe sei in Sachsen-Anhalt Landesaufgabe, deshalb erfolge keine Weiterleitung an die Kommunen.

Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung, Drs. 7/2276 vom 03.01.2018

Anmerkung:
Richtig ist, dass die Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt durch das Land erledigt wird. Richtig ist auch, dass der Bund ursprünglich geplant hatte, die Entlastung der Kommunen anhand der Eingliederungshilfe vorzunehmen. Diese Zielstellung hatte er jedoch im Verfahren augegeben, da sich die Eingliederungshilfe als Verteilungskriterium für ungeeignet erwies. Zu verschieden waren in den Bundesländern die Bewilligungsstrukturen und die Kostensätze. Das Festhalten der Landesregierung an dieser Argumentation soll nur bemänteln, dass die 27,5 Millionen Euro im Landeshaushalt eingestrichen wurden.