Der im März 2020 verabschiedete Doppelhaushalt 2020 / 2021 ist nicht geeignet, die aktuellen Probleme mit Entschiedenheit anzugehen. Insbesondere für Programme zur Unterstützung der Wirtschaft für die Wiederingangsetzung der Wirtschaft, die notwendigen Finanzhilfen für Kommunen und für die Stärkung unseres Gesundheitswesens enthält der Haushalt keine ausreichenden Ermächtigungen. Die Aufgabe ist zu wichtig, um sie erst nach der Landtagswahl, also frühestens im September / Oktober anzugehen.

DIE LINKE beantragte deshalb in die Verhandlungen zum Nachtragshaushalt unverzüglich einzusteigen und die Kosten für die Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen in einem mehrjährig zu verwaltenden Sondervermögen zu finanzieren. In meiner Rede begründe ich diesen Antrag und erläutere die Forderungen.

 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren!

Mit dem vorliegenden Antrag befassen wir uns zum wiederholten Male mit den finanzpolitischen Notwendigkeiten für unser Land. Es ist aus der Sicht unserer Fraktion unumgänglich, für das Jahr 2021 einen Nachtragshaushalt zu verabschieden. Es ist notwendig, den Fehler der kurzen Tilgungszeiträume aus dem Nachtragshaushalt 2020 zu korrigieren. Wenn Sachsen-Anhalt die mit der Pandemie verbundenen Probleme in unserer Wirtschaft wirklich angehen will, braucht es klare und vor allen Dingen mehrjährige Perspektiven. Die Einrichtung eines Sondervermögens ist daher unumgänglich.

Und, ja, die Erkenntnis, dass eine Pandemie Geld kostet, beinhaltet auch die Frage nach der Finanzierung. Wir fordern in Richtung des Bundes einen Lastenausgleich in Form einer einmaligen Vermögensabgabe für extrem hohe Vermögen.

(Beifall)

Unabhängig von der Pandemie muss der Steuergesetzgeber der sich immer weiter öffnenden Schere zwischen Arm und Reich die Wiedereinführung einer Vermögensteuer entgegenwirken.

Zum wiederholten Mal befasst DIE LINKE den Landtag von Sachsen-Anhalt mit genau diesen Fragen. Sie, meine Damen, meine Herren von der Kenia-Koalition, fragen sicher: Warum? Warum kommt DIE LINKE immer wieder mit Anträgen, die Sie ja schon so oft abgelehnt oder in Ausschüssen versenkt haben? Ist es Wahlkampf? - Nein, meine Damen, meine Herren, es ist der unverstellte Blick auf die Landesfinanzen, die Handeln geradezu verlangen. Da wollen wir es nicht aufgeben, Sie zum Jagen zu tragen.

(Zustimmung)

Seit Anfang November befinden wir uns im Lockdown. Fast das gesamte Jahr 2020 wurden aus gutem Grund Spielstätten und Einrichtungen von Kunst und Kultur geschlossen oder mit großen Einschränkungen versehen. Seit Anfang Dezember sind Geschäfte, Schulen und Kindertagesstätten zu. Das Vereinsleben ist zum Stillstand gekommen. Das alles ist notwendig zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung, wird aber nicht ohne Folgen bleiben, Folgen für die Struktur unserer Wirtschaft, des Handwerks, der Gastronomie und des Einzelhandels.

Die - wenn auch mit Verzögerung ausgereichte - finanzielle Unterstützung hilft den Unternehmen und Unternehmern in der Zeit der Pandemie oft mehr schlecht als recht. Die wirklichen Probleme werden jedoch erst nach der Aufhebung der Beschränkung sichtbar werden. Es wird viel öffentliche Unterstützung notwendig sein, um unsere Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Eine Folge des Lockdowns allerdings liegt bereits auf der Hand: Die Folgen für die öffentlichen Einnahmen. 2020 schlug mit einem Minus bei den Steuereinnahmen von rund 716 Millionen € zu Buche. Alle Prognosen für die Folgejahre gehen davon aus, dass wir im Jahr 2022 wieder das wirtschaftliche Niveau von 2019 erreichen werden. Das ist eine Prognose mit vielen Fragezeichen. Zumindest zeigt der jetzige Pandemieverlauf, dass es wohl noch längere Zeit andauern wird und damit die öffentlichen Kassen noch lange belastet werden.

Was nicht geht, meine Damen, meine Herren, ist, die Hände in den Schoß zu legen und auf bessere Zeiten zu warten.

(Beifall)

Gerade in der Krise muss die öffentliche Hand handlungsfähig bleiben und die Impulse setzen, die erforderlich sind, um die Krise zu überwinden. Nichts deutet darauf hin, dass das von heute auf morgen erledigt ist. Es ist eine mehrjährige Aufgabe, die mit der Bildung eines Sondervermögens angegangen werden muss.

Diese Erkenntnis hat mittlerweile auch das Ministerium der Finanzen erreicht. In der mittelfristigen Finanzplanung vom 16. Dezember 2020 - das ist die Drs. 7/7114 - erörtert die Landesregierung Möglichkeiten zur Einrichtung eines Sondervermögens. Ja, es geht und eröffnet dem Land Handlungsspielräume.

Nach der Vorstellung unserer Fraktion sollte das Sondervermögen für die Jahre 2021 bis 2026 eingerichtet werden und folgende Bereiche umfassen: Hilfe an Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige für die Dauer der Pandemie und zur finanziellen Unterstützung bei der Wiederingangsetzung nach dem Ende der Beschränkungsmaßnahmen; Hilfe für kulturelle Einrichtungen und Kulturschaffende zur Wiederingangsetzung nach der Pandemie und für die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst einschließlich der sich daraus ergebenden Maßnahmen des Landes; einen Hilfsfonds für Krankenhäuser des Landes; einen Hilfsfonds für die Kommunen, der diese in die Lage versetzt, trotz der drohenden erheblichen Einnahmeausfälle handlungsfähig zu bleiben, und einen Fonds, mit dem wir die Schulen in die Lage versetzen, die in der Pandemie offensichtlich gewordenen Mängel bei der Digitalisierung zu überwinden.

Das sind nur einige Beispiele. Um aber ein solches Sondervermögen zu konzipieren, ist es erforderlich, dass wir jetzt - jetzt! - in die Beratungen einsteigen.

(Beifall)

Das ist ein wichtiges Argument für unseren heutigen Antrag. Das Sondervermögen soll sich speisen aus einer Kreditaufnahme im Rahmen eines Notlagekredites. Des Weiteren sollen in ihm die Mittel des Bundes und der EU konzentriert werden, die im Zusammenhang mit Corona gewährt werden. Das Gesetz zu seiner Errichtung muss zügig verabschiedet werden und die Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Parlaments sichern.

Aber neben der Pandemie, neben Corona gibt es auch noch einen weiteren Grund, den Nachtragshaushalt anzugehen, und der heißt: Kenia. Das Erbe von Kenia beschreibt Finanzminister Richter in der von mir bereits erwähnten mittelfristigen Finanzplanung wie folgt: Die Fortführung der bisherigen Haushaltspolitik wird bereits im Jahr 2022 einen Fehlbetrag von 1,6 Milliarden € und im Jahr 2023 einen Fehlbetrag von 1,5 Milliarden € erzeugen.

Das weitergerechnet, wird sich die Deckungslücke in der kommenden Legislaturperiode auf mehr als 7 Milliarden € summieren. 7 Milliarden € Handlungsbedarf unter der Annahme, dass im Jahr 2022 wieder die Steuerkraft von 2019 erreicht wird und dass es danach aufwärts geht. 7 Milliarden € Handlungsbedarf ohne Berücksichtigung des Neubaus der JVA Halle und der notwendigen Umbaukosten am Universitätsklinikum Magdeburg, geschweige denn der erwartbaren Belastungen durch die Coronapandemie.

Apropos Justizvollzugsanstalt Halle, deren Konzept und Kostenschätzung auf die vergangene Legislaturperiode zurückgehen: Dieses von der Landesregierung vernachlässigte Projekt ist in mehrfacher Hinsicht ein Risiko für kommende Haushalte. Zum einen sind die damals geschätzten 170 Millionen € bis heute nicht im Haushalt ausfinanziert, zum anderen glaube ich nicht, dass die 170 Millionen € das Ende sind. Ich gehe vielmehr davon aus, dass wir bei weit mehr als 200 Millionen € landen werden.

Außerdem lässt der jetzige Planungsstand das Fertigstellungsziel 2025 als unrealistisch erscheinen. Daraus folgt, dass uns Sanktionen und Mehrkosten für die Unterbringung von Häftlingen in anderen Bundesländern drohen. Eine unerledigte Aufgabe von Kenia mit großer Sprengkraft. Ungelöst bleibt ferner die Frage, wie es mit der Schulsozialarbeit weitergeht. Offen ist auch, wie die Kommunalfinanzen künftig gestaltet werden sollen.

7 Milliarden € Defizit für die Zukunft, das ist das Erbe von Kenia. Ich verstehe schon, dass Sie keine Lust haben, über einen Nachtragshaushalt zu reden.

(Zuruf)

Die Landesregierung hat in der mittelfristigen Finanzplanung schon einmal Vorschläge unterbreitet, wie sie die Situation auflösen will. Die Landesregierung schlägt vor, die Personalausgaben bis 2024 gegenüber der ursprünglichen Planung um 236 Millionen € zu kürzen. Meine Damen, meine Herren! Das sind rund 3 800 Stellen, die abgebaut oder nicht wiederbesetzt werden sollen. Um das einmal bildlich darzustellen: Das wäre die komplette Finanzverwaltung oder die halbe Landespolizei.

Insgesamt soll das Land in den kommenden Jahren, so die Landesregierung, ca. 4 Milliarden € weniger ausgeben, und alles, was aus diesem Plenum dazu kommt, ist der Hinweis auf die nächste Legislaturperiode. Sie können uns gern Wahlkampf vorwerfen, aber ich finde, bei dieser Summe haben die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein Recht darauf zu erfahren, wie die Vorstellungen jeder einzelnen Fraktion dieses Hauses dazu sind.

(Beifall)

Von der LINKEN dürfen Sie zumindest keine Verschwiegenheit erwarten. Ja, wir wissen, drei sehr unterschiedliche Koalitionspartner haben sich in Kenia zusammengefunden. Dass es keine Liebesbeziehung war und ist, haben Sie in diesem Saal ja mehrfach eindrucksvoll demonstriert, und Corona stand nun einmal nicht in Ihrem Koalitionsvertrag.

(Zuruf)

Und ja, jetzt, wenn es auf das Ende der Legislaturperiode zugeht, ist es schwer, unserem Verlangen, die Landesfinanzen zu ordnen, nachzukommen. Aber gerade in der Krise braucht unser Land Perspektiven und keinen Scherbenhaufen, den die nachfolgenden Landesregierungen zusammenkehren sollen.

(Beifall)

Das Prinzip Kenia hat beim Haushalt ohnehin nie funktioniert. Das Prinzip Kenia hieß, der Landtag durfte um den Haushalt streiten, und danach machte die Landesregierung, was sie wollte. Im Zweifel tat sie nichts. Der Haushalt wurde zum Märchenbuch degradiert. Jahresabschlüsse zeigen das sehr deutlich. Am Ende bleiben eine Finanzlücke von 7 Milliarden € und ein Rucksack ungelöster Aufgaben.

Richtig war, Sie haben die Kürzungen bei den Kommunen auf null gestellt. Mit der Festschreibung von 1,6 Milliarden € im FAG haben Sie eine unserer Forderungen erfüllt. Dabei ist es aber leider auch geblieben. Die Reform der Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen blieb aus, was sich jetzt in der Krise rächt. Die Einnahmeausfälle, insbesondere bei der Gewerbesteuer, für die Kommunen werden auf Jahre hinaus zu Buche schlagen, und wir haben keine Antwort. Im Jahr 2020 haben Bund und Länder die Steuerausfälle noch einmal ausgeglichen. Was in diesem und in den kommenden Jahren passieren soll, steht in den Sternen. Hierauf braucht es dringend Antworten.

Ambitioniert waren Ihre Ziele bei den Investitionen. 8,5 Milliarden € haben die Ministerien und Koalitionsfraktionen für die Jahre 2016 bis 2020 in den Haushaltsplänen veranschlagt. Geschafft haben Sie 5,9 Milliarden €, das heißt, Sie haben jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro liegen gelassen, im vergangenen Jahr waren es 600 Millionen €. Eigentlich waren es nur 5,7 Milliarden € für Investitionen; denn in der Summe enthalten sind auch 200 Millionen € zur Rettung der NordLB, die sich vor dem Hintergrund der Krise auch wieder als Risiko für kommende Haushaltsjahre entwickelt.

Digitalisierung war Ihnen wichtig. Na ja, allein in Einzelplan 19 haben Sie in den vergangenen fünf Jahren 214 Millionen € liegen gelassen.

Unterlassene Investitionen sind auch immer eine Hypothek für die Zukunft und damit Teil des Erbes dieser Koalition.

Ein Trauerspiel im Haushaltsvollzug war die Einstellungspolitik bei Lehrerinnen und Lehrern. Der Landtag brachte die notwendigen Stellen aus. Sie blieben liegen. Die Potenziale wurden von der Landesregierung nicht genutzt: 60 Millionen € nicht ausgegebene Personalmittel im Bildungsministerium allein im Jahr 2020. Es fehlen immer noch mehr als 800 Lehrerinnen und Lehrer.

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit haben Sie in die nächste Legislaturperiode verschoben. Diese Kosten kommen zu den 7 Milliarden € noch hinzu.

Wenn die Kinder wieder in die Schule gehen, dann werden sie nach wie vor mit Unterrichtsausfall konfrontiert. Das ist eben ein Problem, das an Ihrer Einstellungspolitik liegt.

(Zustimmung)

Anders betrachtet: Ohne die nicht eingestellten Lehrerinnen und Lehrer, ohne die auf die lange Bank geschobenen Investitionen wäre Ihnen Ihr Haushalt schon viel eher um die Ohren geflogen. Erzählen Sie, bitte, nicht noch einmal etwas von seriöser Haushaltspolitik.

(Beifall)

Auch an den kleinen Sachen kann man erkennen, dass der Haushaltsplan keine Handlungsgrundlage für die Regierung war. Der Hebammenfonds wurde zerredet, mit Hürden überhäuft und am Ende eingestellt, weil er nicht die Idee der zuständigen Ministerin war. Die Hebammen werden es Ihnen danken.

Die Mittel für die Evaluierung unserer Krankenhauslandschaft werden liegen bleiben, weil sich Sozial- und Finanzministerium nicht einigen konnten.

Ach ja, Krankenhäuser: Der Bund hat im vergangenen Jahr eingesehen, dass es so nicht weitergeht und Mittel bereitgestellt. Es ist und bleibt aber eine Landesaufgabe, für die es weder ein Konzept noch geplante Mittel gibt.

Das sind nur einige Beispiele aus dem Doppelhaushalt 2020/2021. Er war schon bei seiner Verabschiedung Altpapier. Seine Ansätze sind vor dem Hintergrund der jetzigen Krise völlig überholt. Deshalb fordern wir den Nachtragshaushalt. Deshalb fordern wir die Einrichtung eines mehrjährigen Sondervermögens.

(Zustimmung)

Sie wollen unseren Antrag heute erneut ablehnen. Die Landesregierung wird weiter versuchen, sich durchzuwurschteln. Nach der Wahl wollen Sie dann erschrocken gucken und von nichts gewusst haben. Das zumindest sollte ab heute nicht mehr funktionieren. - Vielen Dank.

(Beifall)