Sachsen-Anhalts Auszubildende gehen vorerst leer aus

Tarifeinigung für betrieblich-schulische Gesundheitsberufe in Sachsen-Anhalt ohne Wirkung

Kleine Anfrage vom 14.11.2018 und Antwort der Landesregierung

Die Gewerkschaft ver.di erzielte mit den Ländern und kommunalen Arbeitgebern einen beachtlichen Erfolg. Erstmals sollen künftig die Auszubildenden in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen eine Ausbildungsvergütung erhalten. 965,24 Euro im ersten, 1.025,30 im zweiten und 1.122,03 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Erhalten sollen diese Vergütung Auszubildende zur Diätassistent*in, Ergotherapeut*in, Logopäd*in, Medizinisch-technischen Assistent*in, Orthoptist*in und zur Physiotherapeut*in, die bisher ohne Vergütung auf die Beantragung von BaföG angewiesen waren. Freilich erfasst diese Tarifeinigung nur die Auszubildenden an Universitätsklinika oder kommunalen Krankenhäusern, laut ver.di lernen dort rund 3.000 Schülerinnen und Schüler (Pressemitteilung vom 18.12.2018).
Die Tarifeinigung von Ende Oktober ist seit dem Wochenende wirksam, zuvor stand sie unter dem Widerrufsvorbehalt der Arbeitgeber. Was die Tarifeinigung für die Auszubildenden in Sachsen-Anhalt bedeutet, habe ich bereits im November bei der Landesregierung hinterfragt, heute antwortete das Sozialministerium.

Die betroffenen Berufe werden im Ausbildungsjahr 2017/2018 in Sachsen-Anhalt wie folgt ausgebildet:

Ausbildungsberuf

Auszubildende insgesamt

An Universitätsklinika

Diätassistenz

22

0

Ergotherapie

162

0

Logopädie

39

19

Notfallsanitäter

181

0

Medizinisch-technische Assistenz Funktionsdiagnostik

15

0

Medizinisch-technische Laborassistenz

50

41

Medizinisch-technische Radiologieassistenz

59

59

Physotherapie

300

43

Auszubildende insgesamt

828

162

 

Grundsätzlich sind von den 828 Auszubildenden nur 162, also ein Fünftel erfasst. Doch auch die werden wohl leer ausgehen. Grund dafür ist die fehlende Bindung der Universitätsklinika an den Tarifvertrag der Länder. Ob und gegebenenfalls welcher Tarifvertrag für die Krankenhäuser in unserem Land gilt, ist der Landesregierung unbekannt. Immerhin sagte sie zu, die Angaben für die landeseigenen Krankenhäuser nachzureichen.

Dabei ist nicht einmal die Finanzierung das Hindernis für die Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Denn soweit die Ausbildungsstätte mit einem Krankenhaus verbunden ist, übernehmen die Krankenkassen nach § 17a Krankenhausgesetz auch die Ausbildungsvergütungen bis zur Höhe der für den öffentlichen Dienst geltenden Beträge. Hierzu gab es eine grundsätzliche Vereinbarung zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen. Es erscheint aus meiner Sicht zielführend, die Ausbildungsberufe an ein Krankenhaus anzukoppeln.

Kritisch ist die Antwort der Landesregierung auf die Frage zur Prognose des künftigen Bedarfs dieser Ausbildungsberufe. Bislang gibt es keine Landesweiten Überlegungen, wie der Fachkräftebedarf zu decken sei, die Zahl der Ausbildungsplätze richtet sich nach den Kapazitäten der Schulen. Die beigefügte Arbeitsmarktstatistik wies für das vergangene Jahr durchschnittlich 312 unbesetzte Stellen in diesen Berufen aus. Immerhin wies das Sozialministerium auf neue Planungserfordernisse hin.
Traurig, dass die Landesregierung keine Angaben zur Tarifsituation in den Krankenhäusern unseres Landes machen konnte. Zumindest für die landeseigenen und kommunalen Krankenhäuser hätte ich eine Auskunft erwartet. Ich werde das zum Anlass nehmen erneut nachzufragen.

Meine Kollegin Doreen Hildebrandt und ich nahmen das traurige Resultat für Sachsen-Anhalt zum Anlass folgende Pressemittelung zu veröffentlichen:

„Fraktion DIE LINKE: Ausbildungsvergütung für betrieblich-schulische Gesundheitsberufe fällt in Sachsen-Anhalt aus
Die Gewerkschaft ver.di konnte für die Auszubildenden in den betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen eine Einigung über die erstmalige Zahlung von Ausbildungsvergütungen erzielen. Diätassistent*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, medizinisch-technische Assistent*innen und Physiotherapeut*innen sollen danach erstmals eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Einigung erfasst alle Ausbildungseinrichtungen, für die der Tarifvertrag der Länder oder der Kommunen gilt. Das ist, wie aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervorgeht, in Sachsen-Anhalt einzig das städtische Klinikum Dessau-Rosslau, das jedoch diese Berufe nicht ausbildet. Damit profitieren exakt null Auszubildende von dieser neuen Regelung. Hierzu erklären die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Doreen Hildebrandt und der finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel:
„Es ist traurig, dass die Auszubildenden in Sachsen-Anhalt von dieser Tarifeinigung nicht profitieren können, weil nahezu alle Ausbildungskrankenhäuser nicht im regulären Tarifvertrag verankert sind.
Insbesondere die sich in der Trägerschaft des Landes befindlichen Universitätsklinika sollten hier Vorreiter sein und unverzüglich in vollem Umfang zum Tarifvertrag zurückkehren. Unabhängig davon sollte die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die Tarifeinigung für alle Krankenhäuser in ihrem Einflussbereich gilt, zumal einer Erstattung durch die Krankenkassen nichts im Wege steht.
Die in der kleinen Anfrage dokumentierten Antworten der Landesregierung zur Tarif- und Vergütungssituation in den Krankenhäusern unseres Landes zeigen mehr als deutlich, dass die Landesregierung schon Mangels Kenntnis nicht in der Lage ist, Verbesserungen für die Beschäftigten des Gesundheitswesens zu erreichen.““